Informationszentrum
Kurzüberblick
Diese Seite ordnet die Informationsseiten dieser Website nach Themen. Sie enthält keine Empfehlung und keine Bewertung einzelner Tarife. Über Visum und Einreise entscheiden die zuständigen Behörden, über den Vertrag der jeweilige Versicherer.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind amtliche Quellen (EU-Recht, Europäische Kommission, Auswärtiges Amt) sowie öffentlich zugängliche Anbieterangaben, jeweils mit Prüfdatum.
Schengen-Visum und Besuchsaufenthalt
Sachliche Seiten zu den versicherungsbezogenen Anforderungen im Visumverfahren, zur Unterscheidung von Visumarten und zu Änderungen im Ablauf.
- Anforderungen an die Reisekrankenversicherung beim Schengen-Visum
- Versicherungsbestätigung für Botschaft oder Konsulat
- Mehrfachvisum und Versicherungsnachweis
- Visumablehnung, geänderte Reisedaten und Storno
- Schengen-Visum und nationales Visum im Vergleich
- Besuch von Familie und Angehörigen
- Dokumente für ein Schengen-Visum
- 90/180-Tage-Regel und offizieller Schengen-Rechner
Versicherungsschutz und Begriffe
Erklärungen zu Beitrag, Versicherungssumme, Laufzeit sowie zu Verlängerung und Verkürzung eines bestehenden Vertrags.
- Beitrag, Versicherungssumme und Laufzeit
- Versicherungszeitraum verlängern oder verkürzen
- Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt
- Rechnungen und Leistungsabrechnung
- Selbstbeteiligung: je Versicherungsfall oder je Jahr
- Rücktransport: medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll
- Vorerkrankungen und Ausschlüsse
- Schwangerschaft, Zahnbehandlung, Arzneimittel und Sehhilfen
Studium, Arbeit und Sperrkonto
Bestehende Informationsseiten zu Sprachaufenthalt, Studium, Beschäftigung und Sperrkonto bleiben unverändert erreichbar.
- Studium und Versicherung: die zeitliche Abfolge
- Elektronische Versicherungsmeldung an die Hochschule
- Gesetzliche und private Krankenversicherung im Studium
- Sprachkurs, Studienkolleg, Promotion und Stipendium
- Chancenkarte zur Jobsuche
- Arbeitsbeginn in Deutschland
- Praktikum, Au-pair und Freiwilligendienst
- Sperrkonto als Finanzierungsnachweis
- Dokumente für das Studienvisum
- Dokumente für die Chancenkarte
- Bildungsreisende und Sprachschüler
- Studierende
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Sperrkonto
Österreich
Informationen zum Aufenthalt in Österreich und zu den dort verfügbaren Tarifinformationen.
Nachschlagen und Methodik
Begriffserklärungen, häufige Fragen sowie die Darstellung der verwendeten Quellen und der Arbeitsweise dieser Website.
Fragen zu dieser Seite
- Enthält das Informationszentrum eine Empfehlung?
- Nein. Die Seiten beschreiben Regeln und Begriffe. Eine Auswahl, Beratung oder Eignungsaussage findet nicht statt.
- Wer entscheidet über mein Visum?
- Die zuständige Auslandsvertretung des Reiseziels entscheidet über den Antrag und darüber, welche Nachweise sie akzeptiert.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Verbindliche Angaben zum Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat sowie in den amtlichen Quellen der Europäischen Kommission und des Auswärtigen Amts.
Quellen
- Ein Schengen-Visum beantragen
- Herausgeber:
- Europäische Kommission
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Verfahren, Unterlagen und Zuständigkeiten
- Geprüft am:
- Visa-Übersicht
- Herausgeber:
- Auswärtiges Amt
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Kurzaufenthalt und nationale Visa im Überblick
- Geprüft am:
Hinweis
Diese Seite ist eine unabhängige Informationsseite. Sie ersetzt keine Auskunft der Behörden und keine Angaben des Versicherers.