Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt
Kurzüberblick
Diese Seite beschreibt allgemein, wie eine Behandlung in Deutschland organisiert ist und wie sich die Abrechnung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater bzw. Incoming-Versicherung unterscheidet. Sie enthält keine medizinische oder rechtliche Bewertung und keine Aussage darüber, ob eine bestimmte Rechnung erstattet wird.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind amtliche Informationsangebote (Bundesministerium für Gesundheit, Make it in Germany) sowie öffentlich zugängliche Serviceangaben des Anbieters, jeweils mit Prüfdatum.
Ambulant und stationär: der Unterschied
Ambulante Behandlung findet in einer Arztpraxis oder einer Ambulanz statt; die behandelte Person bleibt nicht über Nacht. Stationäre Behandlung bedeutet die Aufnahme in ein Krankenhaus mit mindestens einer Übernachtung.
Erste Anlaufstelle ist in der Regel eine hausärztliche Praxis. Für einzelne Fachrichtungen ist eine Überweisung üblich. Ob und in welchem Umfang eine Behandlung versichert ist, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag.
- Ambulant: Behandlung ohne Übernachtung, meist in einer Praxis.
- Stationär: Aufnahme in ein Krankenhaus, mindestens eine Übernachtung.
- Vor planbaren Behandlungen klären viele Versicherte die Kostenfrage vorab mit ihrem Versicherer.
112 und 116117 als allgemeine Information
Die Rufnummer 112 ist der europaweite Notruf und wird bei akuter Lebensgefahr oder schweren Notfällen gewählt. Die Rufnummer 116117 vermittelt den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeiten, wenn kein Notfall vorliegt.
Diese Angaben sind allgemeine öffentliche Informationen. Sie ersetzen keine medizinische Einschätzung und sagen nichts darüber aus, welche Kosten ein Vertrag übernimmt.
Kartenverfahren und Rechnungsverfahren
In der gesetzlichen Krankenversicherung legen Versicherte in der Regel ihre elektronische Gesundheitskarte vor; die Leistungserbringer rechnen überwiegend direkt mit der Krankenkasse ab.
Private und sogenannte Incoming-Versicherungen arbeiten üblicherweise anders: Die behandelte Person erhält eine Rechnung und reicht diese beim Versicherer ein. Ob, in welcher Höhe und in welchem Verfahren erstattet wird, richtet sich nach dem Vertrag und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Angaben zu Notfallkontakt und Vertragsunterlagen erhalten Sie beim Versicherer selbst.
Fragen zu dieser Seite
- Muss ich in der Praxis selbst bezahlen?
- Das hängt vom Vertrag ab. Bei Incoming-Verträgen ist ein Rechnungs- und Erstattungsverfahren üblich. Verbindlich ist allein, was der Versicherer und die Versicherungsbedingungen vorsehen.
- Welche Rufnummer gilt im Notfall?
- 112 ist der Notruf bei schweren Notfällen, 116117 vermittelt den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeiten. Beides sind allgemeine öffentliche Informationen.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Allgemeine Informationen zum Krankenversicherungssystem veröffentlichen das Bundesministerium für Gesundheit und das Portal Make it in Germany.
Angaben zu Notfallkontakt, Behandlungswegen und Abrechnung im konkreten Vertrag erhalten Sie ausschließlich beim Versicherer bzw. beim Anbieter.
Quellen
- Online-Ratgeber Krankenversicherung
- Herausgeber:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Übersicht zum deutschen Krankenversicherungssystem
- Geprüft am:
- Krankenversicherung in Deutschland
- Herausgeber:
- Bundesregierung – Make it in Germany
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Übersicht zu Versicherungsschutz und Behandlungswegen
- Geprüft am:
Hinweis
Diese Seite ist eine allgemeine Information und weder eine medizinische noch eine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls. Über Leistungen entscheidet ausschließlich der Versicherer auf Grundlage des Vertrags.