Rechnungen und Leistungsabrechnung
Kurzüberblick
Diese Seite beschreibt sachlich, dass das veröffentlichte Serviceportal der Care Concept AG Nachweise wie Arztrechnungen und Apothekenbelege entgegennimmt und dass der Versicherer weitere Angaben anfordern kann. Eine feste, abschließende Dokumentenliste wird hier nicht behauptet.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind amtliche Informationsangebote sowie öffentlich zugängliche Serviceseiten des Anbieters, jeweils mit Prüfdatum.
Was das Serviceportal des Anbieters entgegennimmt
Die Care Concept AG veröffentlicht ein Serviceportal für die Leistungsabrechnung. Nach Anbieterangaben können dort Nachweise eingereicht werden, etwa Arztrechnungen und Apothekenbelege.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, bestimmt der Versicherer. Diese Seite nennt keine feste und keine abschließende Liste.
Mögliche weitere Angaben
Der Versicherer kann zusätzliche Informationen anfordern, beispielsweise Selbstauskünfte oder Nachweise zur Einreise. Solche Nachfragen sind Teil der Prüfung durch den Versicherer.
Fragen zum Verfahren, zu Fristen und zur Bearbeitung beantwortet ausschließlich der Anbieter.
Die Rolle dieser Website
Diese Website nimmt keine Rechnungen und keine Leistungsfälle entgegen, sieht sie nicht ein, leitet sie nicht weiter und bewertet sie nicht. Es findet keine Bearbeitung von Leistungsfällen statt.
Alle Fragen zur Abrechnung richten Sie bitte unmittelbar an die Care Concept AG.
Fragen zu dieser Seite
- Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Nach Anbieterangaben werden Nachweise wie Arztrechnungen und Apothekenbelege entgegengenommen. Eine feste abschließende Liste gibt es hier nicht; der Versicherer kann weitere Angaben anfordern.
- Können Sie meine Rechnung prüfen?
- Nein. Diese Website nimmt keine Rechnungen entgegen und prüft keine Leistungsfälle. Zuständig ist ausschließlich der Versicherer.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Das Serviceportal und die Serviceübersicht der Care Concept AG enthalten die Angaben des Anbieters zur Einreichung und Bearbeitung.
Allgemeine Informationen zum Versicherungsschutz in Deutschland veröffentlicht das Portal Make it in Germany.
Quellen
- Krankenversicherung in Deutschland
- Herausgeber:
- Bundesregierung – Make it in Germany
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Übersicht zu Versicherungsschutz und Behandlungswegen
- Geprüft am:
Hinweis
Diese Seite gibt Anbieterangaben neutral wieder. Über Leistungen und Erstattungen entscheidet ausschließlich der Versicherer auf Grundlage des Vertrags.