Selbstbeteiligung: je Versicherungsfall oder je Jahr
Kurzüberblick
Selbstbeteiligung bezeichnet den Anteil der Kosten, den die versicherte Person selbst trägt. Entscheidend ist, worauf sich dieser Betrag bezieht: auf den einzelnen Versicherungsfall, auf das Kalenderjahr oder auf das Versicherungsjahr. Diese Seite erklärt nur die Mechanik.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind amtliche Informationsangebote zum Krankenversicherungssystem sowie öffentlich zugängliche Anbieterangaben, jeweils mit Prüfdatum.
Die drei Bezugsgrößen
Je Versicherungsfall bedeutet, dass der Betrag bei jedem einzelnen Leistungsfall erneut anfallen kann. Je Kalenderjahr bedeutet, dass sich der Betrag auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember bezieht.
Je Versicherungsjahr bedeutet, dass sich der Betrag auf das Vertragsjahr ab Versicherungsbeginn bezieht. Versicherungsjahr und Kalenderjahr sind daher nicht dasselbe.
- Je Versicherungsfall: bezogen auf das einzelne Ereignis.
- Je Kalenderjahr: bezogen auf den Zeitraum Januar bis Dezember.
- Je Versicherungsjahr: bezogen auf zwölf Monate ab Versicherungsbeginn.
Einfache Rechenbeispiele zur Mechanik
Beispiel A: Bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro je Versicherungsfall und drei getrennten Leistungsfällen kann der Selbstbehalt rechnerisch dreimal anfallen, also 300 Euro.
Beispiel B: Bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro je Jahr ist der Betrag im Bezugszeitraum rechnerisch einmal erreichbar, unabhängig von der Zahl der Leistungsfälle. Diese Beispiele dienen ausschließlich der Erklärung der Rechenlogik. Eine Aussage, welche Variante besser oder passender ist, wird hier nicht getroffen.
Anbieterangaben zum Bezugszeitraum
Die folgende Übersicht gibt ausschließlich wieder, worauf sich der vom Anbieter veröffentlichte Selbstbehalt bezieht. Beträge werden hier nicht dargestellt; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die Anbieterseiten.
| Tarif | Bezugszeitraum laut Anbieter | Verbindliche Quelle |
|---|---|---|
| Care Concept College Basic | Selbstbehalt je Versicherungsjahr | AVB und Anbieterseite |
| Care Student | Selbstbehalt je Kalenderjahr | AVB und Anbieterseite |
Fragen zu dieser Seite
- Ist eine niedrigere Selbstbeteiligung besser?
- Diese Seite bewertet das nicht. Sie erklärt nur, worauf sich ein Selbstbehalt bezieht und wie er rechnerisch wirkt.
- Ist das Versicherungsjahr dasselbe wie das Kalenderjahr?
- Nein. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Versicherungsbeginn und umfasst zwölf Monate; das Kalenderjahr läuft von Januar bis Dezember.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Die genauen Beträge und Bezugszeiträume stehen in den Versicherungsbedingungen (AVB) und auf den Produktseiten des Anbieters.
Allgemeine Erläuterungen zum deutschen Krankenversicherungssystem veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit.
Quellen
- Online-Ratgeber Krankenversicherung
- Herausgeber:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Übersicht zum deutschen Krankenversicherungssystem
- Geprüft am:
Hinweis
Die Rechenbeispiele erklären ausschließlich die Mechanik. Sie enthalten keine Empfehlung und keine Aussage über die Eignung eines Tarifs.