Häufige Fragen (FAQ)
Die Antworten basieren auf allgemeinen Informationen. Die genauen Leistungen hängen vom jeweiligen Tarif und den AVB des abgeschlossenen Produkts ab. Bitte prüfen Sie immer die AVB Ihres Vertrags.
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
A — Allgemeines zur Incoming-KV
F — Versicherungsbegriffe einfach erklärt
B — Beim Arzt / Leistungsabwicklung
C — Für Studierende
D — Für Arbeitnehmer
E — Abschluss & Rechtliches
Quellen / Stand der Angaben
Neutrale Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Produktinformationen. Verbindlich sind allein die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des gewählten Tarifs.
Alle auf dieser Seite genannten Preise, Tarife und Beiträge sind unverbindliche Richtwerte in Euro (€) und beziehen sich auf die von Care Concept AG bzw. DAK-Gesundheit veröffentlichten Konditionen. Änderungen, Anpassungen und Abweichungen sind jederzeit möglich. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise, Tarife und Bedingungen des jeweiligen Versicherers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Weitere Informationen
- Anforderungen an die Reisekrankenversicherung beim Schengen-VisumFür ein einheitliches Visum ist der Nachweis einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung vorgesehen. Der Visakodex nennt eine Mindestdeckung von 30.000 EUR sowie bestimmte Kostenarten. Ob ein konkreter Nachweis genügt, entscheidet die zuständige Auslandsvertretung.
- Versicherungsbestätigung für Botschaft oder KonsulatEine Versicherungsbestätigung dokumentiert Umfang, Zeitraum und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. Welche Form und welche Angaben verlangt werden, legt die zuständige Auslandsvertretung fest.
- InformationszentrumDiese Seite ordnet die Informationsseiten dieser Website nach Themen. Sie enthält keine Empfehlung und keine Bewertung einzelner Tarife. Über Visum und Einreise entscheiden die zuständigen Behörden, über den Vertrag der jeweilige Versicherer.