Informationen zu Krankenversicherungen
Verständlich erklärt — auch für alle, die zum ersten Mal eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
Was ist eine Incoming-Krankenversicherung?
Eine Incoming-Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung für Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland oder in den Schengen-Raum kommen. Sie übernimmt die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Medikamente und Notfälle während Ihres Aufenthalts.
Eine Krankenversicherung ist Pflicht für die meisten Visa und Aufenthaltstitel – ohne Versicherung bekommen Sie kein Visum und keine Anmeldung.
Wer braucht eine Krankenversicherung in Deutschland?
- Alle Personen mit Schengen-Visum (Touristen, Geschäftsreisende)
- Sprach- und Austauschschüler
- Studierende an Universitäten und Hochschulen
- Arbeitnehmer (Pflicht durch GKV)
- Familiennachzug, Chancenkarte, Jobsuchende
- Expats und Selbstständige
Ab wann gilt gesetzliche Versicherungspflicht?
Wer in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt oder ein Vollzeitstudium beginnt, ist automatisch versicherungspflichtig. Studierende müssen vor der Einschreibung die Krankenversicherung nachweisen (M10-Meldung). Arbeitnehmer werden automatisch durch ihren Arbeitgeber bei der gesetzlichen Krankenkasse angemeldet.
Privat vs. gesetzliche KV — was ist der Unterschied?
Private KV (z. B. Care Student, Care Expatriate)
- • Beitrag abhängig von Tarif und Alter
- • Privatpatient — freie Arztwahl, oft schnellere Termine
- • Familienangehörige müssen einzeln versichert werden
- • Oft günstiger für Junge / Singles
Gesetzliche KV (z. B. DAK)
- • Beitrag prozentual vom Einkommen (17,8 % + 3,6 % Pflege) — Stand: 2026, aktuelle Beitragssätze bitte beim Anbieter prüfen
- • Familie kostenlos mitversichert
- • Pflegeversicherung inklusive
- • Solidarprinzip — alle zahlen ein, alle erhalten Leistung
Sperrkonto / Blocked Account — was ist das?
Ein Sperrkonto ist ein Bankkonto, auf das Sie als Visa-Antragsteller einen festgelegten Betrag einzahlen müssen (für Studierende derzeit ca. 11.904 € pro Jahr). Sie können pro Monat nur einen festgelegten Betrag abheben — das sichert Ihren Lebensunterhalt während des Aufenthalts. Stand: 2026 — der Betrag wird jährlich angepasst; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Behörde.
Care Concept bietet mit Basti Blocked Account ein Sperrkonto-Angebot speziell für Studierende.
Basti Blocked Account ansehenCare Protector — Haftpflicht & Unfallversicherung
Care Protector ist eine zusätzliche Privathaftpflicht- und Unfallversicherung, die Sie zu jeder Care-Concept-Krankenversicherung dazubuchen können. Sie schützt vor Forderungen bei selbst verursachten Schäden (z. B. Sie verschütten Wein auf einem teuren Teppich der Gastfamilie) und bietet eine zusätzliche Unfallabsicherung.
Ab 2,00 €/Monat zubuchbar.
Care Protector ansehenVisum für Deutschland beantragen
Um ein Visum für Deutschland zu erhalten, müssen Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland vorsprechen. Ein wesentlicher Bestandteil Ihres Antrags ist der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung.
Für ein Schengen-Visum muss die Versicherung eine Deckungssumme von mindestens 30.000 € aufweisen und im gesamten Schengen-Raum gültig sein.
Wohnsitz in Deutschland anmelden
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt anmelden. Dafür benötigen Sie Ihren Pass und eine Bestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung).
Die Meldebescheinigung ist ein wichtiges Dokument für die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss von Verträgen.
Arztbesuch in Deutschland
In Deutschland herrscht das System der niedergelassenen Ärzte. Bei gesundheitlichen Problemen suchen Sie zuerst einen Hausarzt (Allgemeinmediziner) auf. Dieser überweist Sie bei Bedarf an einen Facharzt.
Als Privatversicherter erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Als gesetzlich Versicherter zeigen Sie einfach Ihre Gesundheitskarte (eGK) vor.
Was tun im Notfall?
Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die europaweite Notrufnummer 112. Für dringende medizinische Fälle außerhalb der Sprechzeiten gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117.
In Krankenhäusern gibt es Notaufnahmen für akute Notfälle, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können.
Apotheken und Medikamente
Medikamente erhalten Sie in Deutschland ausschließlich in Apotheken. Viele Medikamente sind rezeptpflichtig, das heißt, Sie benötigen eine Verordnung vom Arzt.
Apotheken erkennen Sie an dem markanten roten 'A'-Symbol. Es gibt auch einen Apotheken-Notdienst für Nächte und Wochenenden.
Krankenversicherung für Sprachschüler
Sprachschüler sind in der Regel nicht gesetzlich versicherungspflichtig. Sie benötigen daher eine private Incoming-Krankenversicherung wie Care College. Diese erfüllt die Anforderungen für das Visum und bietet umfassenden Schutz während des Sprachkurses.
Care College für Sprachschüler ansehenVersicherung bei Studienbeginn
Mit Beginn des Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule werden Sie in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig. Sie können sich jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in eine private Versicherung wie Care Student zu wechseln.
Mitversicherung von Familienangehörigen
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden (Familienversicherung). In der privaten Krankenversicherung muss für jede Person ein eigener Beitrag gezahlt werden.
Kündigung und Wechsel der Versicherung
Eine private Incoming-Versicherung endet in der Regel automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung ist meist nur bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder zu Studienbeginn möglich.
Zahlung der Versicherungsbeiträge
Die Beiträge für eine private Versicherung zahlen Sie meist monatlich per Lastschrift oder Kreditkarte. Bei Arbeitnehmern in der GKV behält der Arbeitgeber den Beitrag direkt vom Lohn ein und überweist ihn an die Krankenkasse.
Alle auf dieser Seite genannten Preise, Tarife und Beiträge sind unverbindliche Richtwerte in Euro (€) und beziehen sich auf die von Care Concept AG bzw. DAK-Gesundheit veröffentlichten Konditionen. Änderungen, Anpassungen und Abweichungen sind jederzeit möglich. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise, Tarife und Bedingungen des jeweiligen Versicherers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.