Informationen zu Krankenversicherungen
Verständlich erklärt — auch für alle, die zum ersten Mal eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
Was ist eine Incoming-Krankenversicherung?
Eine Incoming-Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung für Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland oder in den Schengen-Raum kommen. Sie übernimmt die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Medikamente und Notfälle während Ihres Aufenthalts.
Für viele Visa und Aufenthaltstitel ist ein Versicherungsnachweis erforderlich. Die Wohnsitzanmeldung ist davon rechtlich getrennt.
Wer braucht eine Krankenversicherung in Deutschland?
- Alle Personen mit Schengen-Visum (Touristen, Geschäftsreisende)
- Sprach- und Austauschschüler
- Studierende an Universitäten und Hochschulen
- Arbeitnehmer (Pflicht durch GKV)
- Familiennachzug, Chancenkarte, Jobsuchende
- Expats und Selbstständige
Ab wann gilt gesetzliche Versicherungspflicht?
Studierende unterliegen grundsätzlich der studentischen Krankenversicherungspflicht, soweit keine Ausnahme oder Befreiung greift. Für Beschäftigte richtet sich die Versicherungspflicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Privat vs. gesetzliche KV — was ist der Unterschied?
Private KV (z. B. Care Student, Care Expatriate)
- • Beitrag abhängig von Tarif und Alter
- • Leistungsumfang und Zugang zu medizinischen Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif und den Bedingungen des Anbieters.
- • Familienangehörige müssen einzeln versichert werden
- • Beiträge in privaten Tarifen werden nach den jeweiligen Tarifmerkmalen und individuellen Voraussetzungen berechnet.
Gesetzliche KV (z. B. DAK)
- • Beitrag prozentual vom Einkommen (17,8 % + 3,6 % Pflege) — Stand: 2026, aktuelle Beitragssätze bitte beim Anbieter prüfen
- • Familie kostenlos mitversichert
- • Pflegeversicherung inklusive
- • Solidarprinzip — alle zahlen ein, alle erhalten Leistung
Sperrkonto / Blocked Account — was ist das?
Ein Sperrkonto ist ein Bankkonto, auf das Sie als Visa-Antragsteller einen festgelegten Betrag einzahlen müssen (für Studierende derzeit ca. 11.904 € pro Jahr). Sie können pro Monat nur einen festgelegten Betrag abheben — das sichert Ihren Lebensunterhalt während des Aufenthalts. Stand: 2026 — der Betrag wird jährlich angepasst; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Behörde.
Care Concept bietet mit Basti Blocked Account ein Sperrkonto-Angebot speziell für Studierende.
Basti Blocked Account ansehenCare Protector — Haftpflicht & Unfallversicherung
Care Protector ist eine zusätzliche Privathaftpflicht- und Unfallversicherung, die Sie zu jeder Care-Concept-Krankenversicherung dazubuchen können. Sie schützt vor Forderungen bei selbst verursachten Schäden (z. B. Sie verschütten Wein auf einem teuren Teppich der Gastfamilie) und bietet eine zusätzliche Unfallabsicherung.
Ab 2,00 €/Monat zubuchbar.
Care Protector ansehenVisum für Deutschland beantragen
Um ein Visum für Deutschland zu erhalten, müssen Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland vorsprechen. Ein wesentlicher Bestandteil Ihres Antrags ist der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung.
Für ein Schengen-Visum muss die Versicherung eine Deckungssumme von mindestens 30.000 € aufweisen und im gesamten Schengen-Raum gültig sein.
Wohnsitz in Deutschland anmelden
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt anmelden. Dafür benötigen Sie Ihren Pass und eine Bestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung).
Die Meldebescheinigung ist ein wichtiges Dokument für die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss von Verträgen.
Arztbesuch in Deutschland
In Deutschland herrscht das System der niedergelassenen Ärzte. Bei gesundheitlichen Problemen suchen Sie zuerst einen Hausarzt (Allgemeinmediziner) auf. Dieser überweist Sie bei Bedarf an einen Facharzt.
Als Privatversicherter erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Als gesetzlich Versicherter zeigen Sie einfach Ihre Gesundheitskarte (eGK) vor.
Was tun im Notfall?
Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die europaweite Notrufnummer 112. Für dringende medizinische Fälle außerhalb der Sprechzeiten gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117.
In Krankenhäusern gibt es Notaufnahmen für akute Notfälle, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können.
Apotheken und Medikamente
Medikamente erhalten Sie in Deutschland ausschließlich in Apotheken. Viele Medikamente sind rezeptpflichtig, das heißt, Sie benötigen eine Verordnung vom Arzt.
Apotheken erkennen Sie an dem markanten roten 'A'-Symbol. Es gibt auch einen Apotheken-Notdienst für Nächte und Wochenenden.
Krankenversicherung für Sprachschüler
Care College wird vom Anbieter als Produkt für diesen Aufenthalts- bzw. Bildungsbereich dargestellt. Maßgeblich sind die veröffentlichten Produktbedingungen und die Anforderungen der zuständigen Stelle.
Care College für Sprachschüler ansehenVersicherung bei Studienbeginn
Mit Beginn des Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule werden Sie in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig. Sie können sich jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in eine private Versicherung wie Care Student zu wechseln.
Mitversicherung von Familienangehörigen
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden (Familienversicherung). In der privaten Krankenversicherung muss für jede Person ein eigener Beitrag gezahlt werden.
Kündigung und Wechsel der Versicherung
Eine private Incoming-Versicherung endet in der Regel automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung ist meist nur bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder zu Studienbeginn möglich.
Zahlung der Versicherungsbeiträge
Die Beiträge für eine private Versicherung zahlen Sie meist monatlich per Lastschrift oder Kreditkarte. Bei Arbeitnehmern in der GKV behält der Arbeitgeber den Beitrag direkt vom Lohn ein und überweist ihn an die Krankenkasse.
Alle auf dieser Seite genannten Preise, Tarife und Beiträge sind unverbindliche Richtwerte in Euro (€) und beziehen sich auf die von Care Concept AG bzw. DAK-Gesundheit veröffentlichten Konditionen. Änderungen, Anpassungen und Abweichungen sind jederzeit möglich. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise, Tarife und Bedingungen des jeweiligen Versicherers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Weitere Informationen
- InformationszentrumDiese Seite ordnet die Informationsseiten dieser Website nach Themen. Sie enthält keine Empfehlung und keine Bewertung einzelner Tarife. Über Visum und Einreise entscheiden die zuständigen Behörden, über den Vertrag der jeweilige Versicherer.
- Beitrag, Versicherungssumme und LaufzeitDiese Seite erklärt vier Begriffe, die im Zusammenhang mit einer Reisekrankenversicherung häufig vorkommen. Sie enthält keine Preisangaben und keine Bewertung von Tarifen.
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