Quellen und redaktionelle Methodik
Kurzüberblick
Diese Seite beschreibt, welche Quellen verwendet werden, wie sie eingeordnet sind und wie Aktualisierungen, Übersetzungen und Korrekturen erfolgen.
Art der verwendeten Quellen
Verwendet werden ausschließlich amtliche Quellen und öffentlich zugängliche Anbieterangaben. Sekundärquellen werden für Sachaussagen nicht herangezogen.
Amtliche Quellen und Anbieterangaben
Amtliche Quellen sind Rechtstexte und Veröffentlichungen von Behörden, etwa der konsolidierte Visakodex oder Informationsseiten der Europäischen Kommission und des Auswärtigen Amts.
Anbieterangaben sind öffentlich zugängliche Produktinformationen des Versicherers. Bei Widersprüchen gehen Rechtstext und Behördenangabe der Anbieterangabe vor; für den Vertrag selbst sind die Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Keine Beratung, keine Prüfung von Unterlagen
Diese Website vermittelt nicht, berät nicht und prüft keine Unterlagen. Es findet keine Eignungsaussage für Einzelfälle statt.
Über die Erteilung eines Visums entscheidet die zuständige Auslandsvertretung, über Annahme und Inhalt eines Vertrags der Versicherer.
Aktualisierung und Übersetzung
Jede Sachaussage trägt ein Prüfdatum. Das Datum bezeichnet den Tag, an dem die Angabe zuletzt an der genannten Quelle abgeglichen wurde, nicht ein automatisch erzeugtes Datum.
Inhalte werden in allen aktiven Sprachen vollständig geführt. Es gibt keinen Sprachrückfall: Fehlt eine Übersetzung, wird die Seite nicht in einer anderen Sprache ausgeliefert.
Korrekturen und Werbelinks
Hinweise auf Fehler werden geprüft und die betroffene Angabe wird korrigiert oder entfernt; das Prüfdatum wird dabei neu gesetzt.
Links zum Versicherer sind Werbelinks und als solche gekennzeichnet. Sie haben keinen Einfluss auf die dargestellten Inhalte; Links zu Behörden enthalten keine Partnerkennung.
Fragen zu dieser Seite
- Warum stehen keine Sekundärquellen in den Quellenangaben?
- Für Sachaussagen werden in diesem Stand nur Rechtstexte, Behördenseiten und Anbieterangaben verwendet, damit jede Aussage direkt überprüfbar bleibt.
- Was bedeutet das Prüfdatum?
- Es nennt den Tag, an dem die Angabe zuletzt an der angegebenen Quelle abgeglichen wurde. Die Quelle selbst kann sich danach geändert haben.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Maßgeblich bleiben der Rechtstext, die Angaben der zuständigen Behörde und die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Quellen
- Visakodex (VO (EG) Nr. 810/2009), konsolidierte Fassung, Artikel 15
- Herausgeber:
- Europäische Union (EUR-Lex)
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Rechtstext zur Reisekrankenversicherung im Visumverfahren
- Geprüft am:
- Ein Schengen-Visum beantragen
- Herausgeber:
- Europäische Kommission
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Verfahren, Unterlagen und Zuständigkeiten
- Geprüft am:
Hinweis
Diese Seite beschreibt die Arbeitsweise dieser Website und enthält keine rechtliche Auskunft.