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Finanzierungsnachweis fürs Visum

Sperrkonto (Blocked Account) — Finanzierungsnachweis für Deutschland

Wer ein Studenten- oder Sprachkurs-Visum für Deutschland beantragt, muss der Botschaft nachweisen, dass genug Geld für den Aufenthalt vorhanden ist. Typischerweise erfolgt dieser Nachweis über ein Sperrkonto.

Was ist ein Sperrkonto?

Ein Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto in Deutschland, auf dem vor der Einreise die Lebenshaltungskosten für ein ganzes Jahr im Voraus eingezahlt werden. Nach der Ankunft ist pro Monat nur ein festgelegter Betrag abrufbar – daher „gesperrt“.

Wie hoch ist der Betrag?

Der vom BAMF festgelegte Mindestbetrag beträgt aktuell ca. 992 € pro Monat, also rund 11.904 € pro Jahr. Der genaue Betrag wird jährlich angepasst – verbindliche Werte nennt die zuständige deutsche Botschaft.

Für wen ist ein Sperrkonto typisch?

  • Studierende an Universitäten und Hochschulen (Visum § 16b AufenthG)
  • Studienbewerber und Studienkolleg-Teilnehmer
  • Sprachschüler mit Sprachkurs-Visum
  • Teilweise auch: Au-pairs, Praktikanten, Chancenkarten-Bewerber

So läuft die Eröffnung typischerweise ab

  1. 1Online bei einem anerkannten Anbieter registrieren (Ausweis + Visum-Unterlagen).
  2. 2Betrag (z. B. 11.904 €) vom Heimatkonto auf das Sperrkonto überweisen.
  3. 3Bestätigung erhalten und der Botschaft mit dem Visumantrag vorlegen.
  4. 4Nach Einreise das Konto entsperren – ab dann monatlich verfügbar.

Von Botschaften anerkannte Sperrkonto-Anbieter

Es gibt mehrere von deutschen Botschaften anerkannte Anbieter am Markt. Die Auswahl und Eröffnung erfolgt eigenverantwortlich direkt beim jeweiligen Anbieter.

Kundenservice

Zuständig für: Basti Blocked Account

+49 228 97735-44beratung@care-concept.de
Mo–Do 8:00–18:00 Uhr · Fr 8:00–17:00 Uhr (MEZ)

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