Sperrkonto (Blocked Account) — Finanzierungsnachweis für Deutschland
Für bestimmte nationale Visa und Aufenthaltstitel muss der Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Ein Sperrkonto kann dafür eine mögliche Nachweisform sein. Welcher Mindestbetrag gilt, hängt vom Aufenthaltszweck ab.
Was ist ein Sperrkonto?
Ein Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto in Deutschland, auf dem vor der Einreise die Lebenshaltungskosten für ein ganzes Jahr im Voraus eingezahlt werden. Nach der Ankunft ist pro Monat nur ein festgelegter Betrag abrufbar – daher „gesperrt“.
Wie hoch ist der Betrag?
Stand Januar 2026 unterscheidet die amtliche Bundesübersicht nach Aufenthaltszweck: Studium nach § 16b AufenthG: mindestens 992 € netto pro Monat (11.904 € pro Jahr). Suche nach einem Studienplatz nach § 17 Abs. 2 AufenthG: mindestens 1.091 € netto pro Monat. Spracherwerb nach § 16f Abs. 1 AufenthG: mindestens 1.091 € netto pro Monat; diese Kategorie betrifft Deutschkurse, die nicht der Studienvorbereitung dienen. Ein Sperrkonto ist jeweils nur eine mögliche Form des Finanzierungsnachweises. Maßgeblich sind der konkrete Aufenthaltszweck und die zuständige Auslandsvertretung bzw. das Auslandsportal.
Amtliche Bundesübersicht zu Mindestbeträgen (2026-01)Welche Fälle unterscheidet die Bundesübersicht?
- Studium (§ 16b AufenthG): mindestens 992 € netto pro Monat bzw. 11.904 € pro Jahr (2026)
- Suche nach einem Studienplatz (§ 17 Abs. 2 AufenthG): mindestens 1.091 € netto pro Monat (2026)
- Nicht studienvorbereitender Spracherwerb (§ 16f Abs. 1 AufenthG): mindestens 1.091 € netto pro Monat (2026)
- Andere Aufenthaltszwecke können andere Beträge oder Nachweisformen haben; verbindlich ist die Prüfung durch die zuständige Stelle.
So läuft die Eröffnung typischerweise ab
- 1Zuerst den konkreten Aufenthaltszweck und den dafür geltenden Finanzierungsnachweis bei der zuständigen Auslandsvertretung bzw. im Auslandsportal prüfen.
- 2Wenn ein Sperrkonto genutzt werden soll, einen Anbieter nach eigener Wahl auswählen und das Konto nach dessen Verfahren eröffnen.
- 3Den für den eigenen Aufenthaltszweck erforderlichen Betrag auf das Sperrkonto einzahlen; nicht pauschal von 11.904 € für alle Kategorien ausgehen.
- 4Die Bestätigung zusammen mit den übrigen Nachweisen im Visum- oder Aufenthaltstitelverfahren einreichen.
Sperrkonto-Anbieter
Das Auswärtige Amt spricht keine Empfehlung für einzelne Sperrkonto-Anbieter aus. Sperrkonten werden von verschiedenen Banken und Dienstleistern zu unterschiedlichen Konditionen angeboten; die Auswahl erfolgt eigenverantwortlich. Ob der Finanzierungsnachweis im konkreten Verfahren ausreicht, entscheidet die zuständige Stelle.
Kundenservice
Zuständig für: Basti Blocked Account
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Weitere Informationen
- Schengen-Visum und nationales Visum im VergleichDas Schengen-Visum betrifft Kurzaufenthalte, das nationale Visum längere Aufenthalte mit einem bestimmten Zweck. Welche Kategorie für einen Antrag maßgeblich ist, entscheidet die zuständige Auslandsvertretung.
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