Schengen-Visum und nationales Visum im Vergleich
Kurzüberblick
Das Schengen-Visum betrifft Kurzaufenthalte, das nationale Visum längere Aufenthalte mit einem bestimmten Zweck. Welche Kategorie für einen Antrag maßgeblich ist, entscheidet die zuständige Auslandsvertretung.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind der Kurzaufenthaltsrechner der Europäischen Kommission und die Visa-Übersicht des Auswärtigen Amts.
Kurzaufenthalt
Für Kurzaufenthalte gilt grundsätzlich die Regel von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Die Berechnung der Tage erfolgt nach dieser Regel; die Europäische Kommission stellt dafür einen Rechner bereit.
Nationales Visum
Für längere Aufenthalte mit einem bestimmten Zweck, etwa Studium, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug, ist ein nationales Visum vorgesehen.
Voraussetzungen und Unterlagen ergeben sich aus dem nationalen Recht des jeweiligen Staates.
Wer die Kategorie festlegt
Welche Visumkategorie für ein Vorhaben maßgeblich ist, entscheidet die zuständige Auslandsvertretung anhand von Zweck und Dauer.
Diese Website nimmt keine Einordnung Ihres Falls vor.
Fragen zu dieser Seite
- Kann ein Kurzaufenthalt einfach verlängert werden?
- Über Aufenthaltszeiträume und deren Verlängerung entscheidet die zuständige Behörde. Eine allgemeine Zusage gibt es nicht.
- Woran erkenne ich, welche Kategorie für mich gilt?
- Ausschlaggebend sind Zweck und Dauer des Aufenthalts. Die Einordnung nimmt die zuständige Auslandsvertretung vor.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Nutzen Sie den Kurzaufenthaltsrechner der Europäischen Kommission und die Angaben des Auswärtigen Amts; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Vertretung.
Quellen
- Kurzaufenthaltsrechner (90/180-Regel)
- Herausgeber:
- Europäische Kommission
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Berechnung erlaubter Aufenthaltstage
- Geprüft am:
- Visa-Übersicht
- Herausgeber:
- Auswärtiges Amt
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Kurzaufenthalt und nationale Visa im Überblick
- Geprüft am:
Hinweis
Neutrale Abgrenzung ohne Feststellung zu Ihrem persönlichen Visumtyp.