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Besuch von Familie und Angehörigen

Kurzüberblick

Ein kurzer Besuch und ein längerer Aufenthalt zum Familiennachzug folgen unterschiedlichen Verfahren. Diese Seite beschreibt den Unterschied, ohne eine Zuordnung zu Ihrem Fall vorzunehmen.

Art der verwendeten Quellen

Grundlage sind die Visa-Übersicht des Auswärtigen Amts und die Informationsseite der Europäischen Kommission zum Schengen-Visum.

Kurzer Besuchsaufenthalt

Für Besuchsaufenthalte im Rahmen eines Kurzaufenthalts kommt regelmäßig ein Schengen-Visum in Betracht; hier gelten die versicherungsbezogenen Anforderungen des Visakodex.

Welche Unterlagen im Einzelnen verlangt werden, bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.

Längerer Aufenthalt und Familiennachzug

Für längere Aufenthalte, etwa zum Familiennachzug, ist ein nationales Visum des jeweiligen Staates vorgesehen. Es folgt anderen Voraussetzungen als der Kurzaufenthalt.

Welche Nachweise zur Krankenversicherung dabei verlangt werden, richtet sich nach dem nationalen Verfahren und der Entscheidung der zuständigen Behörde.

Praktische Hinweise

Prüfen Sie vor dem Antrag, welches Verfahren die zuständige Vertretung für Ihr Vorhaben vorsieht und welche Unterlagen sie nennt.

Eine Zuordnung zu einem bestimmten Tarif findet auf dieser Seite nicht statt.

Fragen zu dieser Seite

Welches Visum brauche ich für einen Familienbesuch?
Das hängt von Zweck und Dauer ab und entscheidet die zuständige Auslandsvertretung. Eine Festlegung erfolgt hier nicht.
Gelten beim Familiennachzug dieselben Versicherungsvorgaben?
Nein, das nationale Verfahren kann andere Anforderungen vorsehen. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Wo Sie das verbindlich prüfen können

Zuständig für verbindliche Auskünfte ist die Auslandsvertretung des Ziellandes; einen Überblick geben das Auswärtige Amt und die Europäische Kommission.

Quellen

  • Visa-Übersicht
    Herausgeber:
    Auswärtiges Amt
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Kurzaufenthalt und nationale Visa im Überblick
    Geprüft am:
  • Ein Schengen-Visum beantragen
    Herausgeber:
    Europäische Kommission
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Verfahren, Unterlagen und Zuständigkeiten
    Geprüft am:

Hinweis

Neutrale Darstellung der Verfahrensunterschiede ohne Empfehlung oder Produktzuordnung.

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