Versicherungsbestätigung für Botschaft oder Konsulat
Kurzüberblick
Eine Versicherungsbestätigung dokumentiert Umfang, Zeitraum und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. Welche Form und welche Angaben verlangt werden, legt die zuständige Auslandsvertretung fest.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind der Visakodex (Artikel 15) und die Verfahrenshinweise des Auswärtigen Amts. Anforderungen einzelner Vertretungen sind dort abschließend zu erfragen.
Übliche Angaben in einer Bestätigung
In Bestätigungen finden sich typischerweise folgende Angaben:
- Name der versicherten Person
- Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
- räumlicher Geltungsbereich
- Höhe der Deckung
- Hinweis auf die abgedeckten Kostenarten nach Artikel 15 Visakodex
- Name und Kontaktdaten des Versicherers
Unterschiedliche Anforderungen der Vertretungen
Auslandsvertretungen können zusätzliche formale Anforderungen stellen, etwa zur Sprache des Dokuments, zur Vorlageform oder zu bestimmten Formulierungen.
Prüfen Sie die Anforderungen deshalb immer bei der Vertretung, bei der Sie den Antrag stellen.
Keine Prüfung und keine Bestätigung durch diese Website
Diese Website nimmt keine Dokumente entgegen, prüft keine Bestätigungen und bestätigt nicht, dass ein Dokument im Verfahren ausreicht.
Über die Anerkennung entscheidet die Auslandsvertretung; über Ausstellung und Inhalt der Bestätigung entscheidet der Versicherer.
Fragen zu dieser Seite
- Können Sie meine Versicherungsbestätigung prüfen?
- Nein. Es findet keine Prüfung von Unterlagen und keine Aussage zur Eignung im Einzelfall statt.
- In welcher Sprache muss die Bestätigung vorliegen?
- Das legt die zuständige Auslandsvertretung fest. Bitte erfragen Sie die Anforderung dort.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Die maßgeblichen Anforderungen nennt die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat; der rechtliche Rahmen ergibt sich aus Artikel 15 des Visakodex.
Quellen
- Visakodex (VO (EG) Nr. 810/2009), konsolidierte Fassung, Artikel 15
- Herausgeber:
- Europäische Union (EUR-Lex)
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Rechtstext zur Reisekrankenversicherung im Visumverfahren
- Geprüft am:
- Häufige Fragen zum Visum
- Herausgeber:
- Auswärtiges Amt
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Antragsbearbeitung, Ablehnung, Nachweise
- Geprüft am:
Hinweis
Neutrale Beschreibung üblicher Dokumentinhalte. Verbindlich sind die Vorgaben der Behörde und die Angaben des Versicherers.