Visumablehnung, geänderte Reisedaten und Storno
Kurzüberblick
Über das Visum entscheidet die Behörde, über den Vertrag der Versicherer. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag geändert oder beendet werden kann, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.
Art der verwendeten Quellen
Verfahrensangaben stammen von den Informationsseiten des Auswärtigen Amts und der Europäischen Kommission. Vertragsfragen beantwortet ausschließlich der Versicherer.
Bearbeitung beim Versicherer
Ob eine Änderung, ein Rücktritt oder eine Erstattung möglich ist, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs und der Entscheidung des Versicherers.
Eine Zusage zu Erstattungen kann diese Website nicht geben und macht sie ausdrücklich nicht.
Unterlagen und Kontakt
Welche Unterlagen für die Bearbeitung eines Anliegens benötigt werden, legt der Versicherer fest. Wenden Sie sich mit Vertragsfragen direkt an ihn.
Fragen zum Visumverfahren selbst richten Sie an die zuständige Auslandsvertretung.
Fragen zu dieser Seite
- Bekomme ich bei einer Visumablehnung meinen Beitrag zurück?
- Dazu kann hier keine Zusage gemacht werden. Ob eine Erstattung möglich ist, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.
- Was gilt, wenn sich meine Reisedaten verschieben?
- Änderungen des Zeitraums sind Vertragsfragen. Der Versicherer entscheidet auf Grundlage seiner Bedingungen.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Verfahrensfragen klären Sie mit der zuständigen Auslandsvertretung, Vertragsfragen ausschließlich mit dem Versicherer.
Quellen
- Häufige Fragen zum Visum
- Herausgeber:
- Auswärtiges Amt
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Antragsbearbeitung, Ablehnung, Nachweise
- Geprüft am:
- Ein Schengen-Visum beantragen
- Herausgeber:
- Europäische Kommission
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Verfahren, Unterlagen und Zuständigkeiten
- Geprüft am:
Hinweis
Diese Seite beschreibt allgemeine Abläufe und enthält keine Zusage zu Erstattung, Änderung oder Beendigung eines Vertrags.