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Visumablehnung, geänderte Reisedaten und Storno

Kurzüberblick

Über das Visum entscheidet die Behörde, über den Vertrag der Versicherer. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag geändert oder beendet werden kann, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.

Art der verwendeten Quellen

Verfahrensangaben stammen von den Informationsseiten des Auswärtigen Amts und der Europäischen Kommission. Vertragsfragen beantwortet ausschließlich der Versicherer.

Behördenentscheidung und Vertrag sind getrennt

Eine Ablehnung des Visumantrags ist eine Entscheidung der zuständigen Auslandsvertretung. Sie beendet einen Versicherungsvertrag nicht automatisch.

Umgekehrt sagt ein bestehender Vertrag nichts darüber aus, wie die Behörde über den Antrag entscheidet.

Bearbeitung beim Versicherer

Ob eine Änderung, ein Rücktritt oder eine Erstattung möglich ist, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs und der Entscheidung des Versicherers.

Eine Zusage zu Erstattungen kann diese Website nicht geben und macht sie ausdrücklich nicht.

Unterlagen und Kontakt

Welche Unterlagen für die Bearbeitung eines Anliegens benötigt werden, legt der Versicherer fest. Wenden Sie sich mit Vertragsfragen direkt an ihn.

Fragen zum Visumverfahren selbst richten Sie an die zuständige Auslandsvertretung.

Fragen zu dieser Seite

Bekomme ich bei einer Visumablehnung meinen Beitrag zurück?
Dazu kann hier keine Zusage gemacht werden. Ob eine Erstattung möglich ist, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Versicherers.
Was gilt, wenn sich meine Reisedaten verschieben?
Änderungen des Zeitraums sind Vertragsfragen. Der Versicherer entscheidet auf Grundlage seiner Bedingungen.

Wo Sie das verbindlich prüfen können

Verfahrensfragen klären Sie mit der zuständigen Auslandsvertretung, Vertragsfragen ausschließlich mit dem Versicherer.

Quellen

  • Häufige Fragen zum Visum
    Herausgeber:
    Auswärtiges Amt
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Antragsbearbeitung, Ablehnung, Nachweise
    Geprüft am:
  • Ein Schengen-Visum beantragen
    Herausgeber:
    Europäische Kommission
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Verfahren, Unterlagen und Zuständigkeiten
    Geprüft am:

Hinweis

Diese Seite beschreibt allgemeine Abläufe und enthält keine Zusage zu Erstattung, Änderung oder Beendigung eines Vertrags.

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