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Versicherungszeitraum verlängern oder verkürzen

Kurzüberblick

Verlängerung und Verkürzung sind Vertragsvorgänge. Sie werden vom Versicherer bearbeitet und richten sich nach den Versicherungsbedingungen des Tarifs.

Art der verwendeten Quellen

Der Zusammenhang zum Visumverfahren beruht auf den amtlichen Informationsseiten; die Abläufe selbst ergeben sich aus den Bedingungen des Versicherers.

Verlängerung

Verlängert sich der Aufenthalt, kann eine Anpassung des Versicherungszeitraums in Betracht kommen. Ob und wie das möglich ist, entscheidet der Versicherer nach seinen Bedingungen.

Für das Visumverfahren bleibt entscheidend, welchen Zeitraum die zuständige Auslandsvertretung als abgedeckt ansieht.

Verkürzung

Verkürzt sich der Aufenthalt, ist eine Anpassung ebenfalls eine Vertragsfrage. Ob eine anteilige Erstattung vorgesehen ist, regeln die Versicherungsbedingungen.

Eine allgemeine Aussage dazu ist nicht möglich, weil die Bedingungen je Tarif unterschiedlich sind.

Grenzen dieser Darstellung

Hier werden keine Fristen, Ausschlüsse oder Höchstdauern genannt, da diese ausschließlich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen stehen.

Bitte entnehmen Sie konkrete Vorgaben den Unterlagen Ihres Tarifs oder erfragen Sie sie beim Versicherer.

Fragen zu dieser Seite

Kann ich meinen Vertrag jederzeit verlängern?
Das kann hier nicht allgemein beantwortet werden. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Entscheidung des Versicherers.
Wirkt sich eine Verlängerung auf mein Visum aus?
Über Aufenthaltszeiträume entscheidet die zuständige Behörde. Ein Vertrag allein verlängert keinen zulässigen Aufenthalt.

Wo Sie das verbindlich prüfen können

Verbindliche Auskünfte zu Verlängerung und Verkürzung erteilt der Versicherer; Fragen zum zulässigen Aufenthalt beantwortet die zuständige Behörde.

Quellen

  • Ein Schengen-Visum beantragen
    Herausgeber:
    Europäische Kommission
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Verfahren, Unterlagen und Zuständigkeiten
    Geprüft am:

Hinweis

Allgemeine Prozessbeschreibung ohne Angabe von Fristen oder Ausschlüssen.

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