Schwangerschaft, Zahnbehandlung, Arzneimittel und Sehhilfen
Kurzüberblick
Diese Seite ordnet Anbieterangaben zu vier häufig gesuchten Leistungsbereichen. Ein einheitlicher Umfang über alle Tarife hinweg besteht nicht. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen (AVB) und die Angaben des Anbieters.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind öffentlich zugängliche Anbieterangaben sowie amtliche allgemeine Informationsangebote, jeweils mit Prüfdatum.
Wie diese Übersicht zu lesen ist
Angegeben werden ausschließlich Punkte, die in aktuellen Unterlagen des Anbieters geprüft wurden. Sie sind als Anbieterangabe gekennzeichnet. Aus dieser Seite folgt keine Empfehlung und keine Aussage zur Eignung eines Tarifs.
Ein einheitlicher Leistungsumfang über alle Tarife hinweg besteht nicht. Für den Vertragsinhalt sind allein die Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Sehhilfen bei Care Concept College
Sehhilfen sind bei Care Concept College nicht in allen Tarifen enthalten. Nach der am 18.08.2026 geprüften Anbieterangabe gilt die folgende Abstufung.
| Tarif | Sehhilfen laut Anbieter | Wartezeit |
|---|---|---|
| Care Concept College Basic | nicht enthalten | — |
| Care Concept College Comfort | nicht enthalten | — |
| Care Concept College Premium | bis 100 Euro | 3 Monate |
Schwangerschaft, Zahnbehandlung und Arzneimittel
Zu Schwangerschaft, Zahnbehandlung und Arzneimitteln gilt jeweils der Umfang nach Anbieterangabe und Versicherungsbedingungen. Ein einheitlicher Umfang über alle Tarife hinweg darf daraus nicht abgeleitet werden.
Zum Zahnersatz bei Care Concept College werden auf dieser Seite keine Beträge dargestellt. Die maßgeblichen Angaben einschließlich Wartezeiten und Bezugszeiträume stehen in den Versicherungsbedingungen (AVB) des Anbieters.
Fragen zu dieser Seite
- Sind Sehhilfen bei Care Concept College immer enthalten?
- Nein. Nach Anbieterangabe sind Sehhilfen in Basic und Comfort nicht enthalten; in Premium bis 100 Euro nach drei Monaten Wartezeit.
- Gilt der Umfang bei Schwangerschaft in allen Tarifen gleich?
- Nein. Der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Die verbindlichen Angaben stehen in den Versicherungsbedingungen (AVB) und auf den Produktseiten der Care Concept AG.
Allgemeine Informationen zum Krankenversicherungssystem veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit.
Quellen
- Online-Ratgeber Krankenversicherung
- Herausgeber:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Übersicht zum deutschen Krankenversicherungssystem
- Geprüft am:
Hinweis
Alle Leistungsangaben sind Anbieterangaben mit Prüfdatum. Verbindlich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und die Entscheidung des Versicherers.