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Rücktransport: medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll

Kurzüberblick

In Versicherungsbedingungen finden sich unterschiedliche Formulierungen zum Rücktransport, etwa medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll bzw. ärztlich empfohlen. Diese Formulierungen sind nicht gleichbedeutend. Was im Einzelfall gilt, ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag.

Art der verwendeten Quellen

Grundlage sind öffentlich zugängliche Anbieter- und Bedingungsunterlagen sowie amtliche allgemeine Informationsangebote, jeweils mit Prüfdatum.

Zwei unterschiedliche Vertragsformulierungen

Medizinisch notwendig beschreibt in Versicherungsbedingungen üblicherweise eine engere Voraussetzung als medizinisch sinnvoll oder ärztlich empfohlen. Welche Kriterien im jeweiligen Tarif gelten, definieren allein die Versicherungsbedingungen.

Aus der bloßen Wortwahl lässt sich kein Leistungsanspruch ableiten. Die Formulierungen sind hier nur begrifflich unterschieden.

Wer über die Leistung entscheidet

Über Leistungen im Einzelfall entscheidet ausschließlich der Versicherer bzw. der Anbieter auf Grundlage des Vertrags. Diese Website nimmt keine Einschätzung eines Leistungsfalls vor.

Bei einem konkreten Ereignis ist der im Vertrag genannte Notfall- oder Servicekontakt zuständig.

Wo die maßgeblichen Angaben stehen

Die maßgeblichen Formulierungen stehen in den Versicherungsbedingungen (AVB) und in den Produktunterlagen des Anbieters. Diese Unterlagen sind für die Auslegung allein maßgeblich.

Fragen zu dieser Seite

Ist ein Rücktransport immer versichert?
Das lässt sich allgemein nicht sagen. Maßgeblich sind die Formulierung im Tarif und die Entscheidung des Versicherers im Einzelfall.
Bedeuten die beiden Formulierungen dasselbe?
Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Vertragsbegriffe, deren Inhalt sich aus den Versicherungsbedingungen ergibt.

Wo Sie das verbindlich prüfen können

Die genauen Voraussetzungen stehen in den Versicherungsbedingungen (AVB) und den Produktinformationen der Care Concept AG.

Allgemeine Informationen zum Versicherungsschutz in Deutschland veröffentlicht das Portal Make it in Germany.

Quellen

  • Krankenversicherung in Deutschland
    Herausgeber:
    Bundesregierung – Make it in Germany
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtliche Übersicht zu Versicherungsschutz und Behandlungswegen
    Geprüft am:

Hinweis

Über Leistungen entscheidet ausschließlich der Versicherer bzw. der Anbieter auf Grundlage des Vertrags. Diese Seite prüft keinen Einzelfall.

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