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Sperrkonto als Finanzierungsnachweis

Kurzüberblick

Ein Sperrkonto ist eine Möglichkeit, im Visumverfahren die Sicherung des Lebensunterhalts nachzuweisen. Es ist kein Versicherungsprodukt und ersetzt keine anderen erforderlichen Nachweise.

Art der verwendeten Quellen

Grundlage sind ausschließlich die unten genannten amtlichen Quellen; sie wurden am 19.08.2026 geprüft.

Wozu ein Sperrkonto dient

Das Auswärtige Amt beschreibt das Sperrkonto als eine Möglichkeit des Finanzierungsnachweises für bestimmte Visumkategorien. Ob es erforderlich ist und welcher Betrag nachzuweisen ist, hängt vom Aufenthaltszweck und dem zuständigen Verfahren ab.

Betrag und Anbieter

Die erforderliche Summe kann sich ändern und richtet sich nach dem Aufenthaltszweck. Das Auswärtige Amt schreibt keinen bestimmten Anbieter vor; Gebühren des Anbieters kommen zusätzlich hinzu. Deshalb wird auf dieser Seite kein dauerhaft fester Betrag als allgemeingültig dargestellt.

Monatliche Verfügbarkeit

Das charakteristische Merkmal des Sperrkontos ist die begrenzte monatliche Verfügung. Die konkrete Sperrsumme und der monatlich verfügbare Betrag sind in den aktuellen amtlichen Angaben zum jeweiligen Aufenthaltszweck zu prüfen.

Fragen zu dieser Seite

Ist ein Sperrkonto immer Pflicht?
Nein. Es ist eine mögliche Form des Finanzierungsnachweises; je nach Verfahren können andere Nachweise vorgesehen sein.
Kann ich den gesamten Betrag nach der Einreise sofort abheben?
Gerade das ist bei einem Sperrkonto grundsätzlich begrenzt; die konkrete monatliche Verfügung ergibt sich aus dem eingerichteten Konto und den amtlichen Vorgaben.

Wo Sie das verbindlich prüfen können

Prüfen Sie den konkreten Fall immer bei der zuständigen Auslandsvertretung, Behörde oder Institution anhand der verlinkten amtlichen Quelle.

Quellen

  • Sperrkonto
    Herausgeber:
    Auswärtiges Amt
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtliche Informationen zum Finanzierungsnachweis im Visumverfahren
    Geprüft am:
  • Studium in Deutschland: Visum und Aufenthalt
    Herausgeber:
    Bundesregierung – Make it in Germany
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtliche Übersicht zu Voraussetzungen und Nachweisen beim Studienaufenthalt
    Geprüft am:

Hinweis

Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechts-, Visa- oder Versicherungsberatung und keine Einzelfallprüfung.

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