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Chancenkarte zur Jobsuche

Kurzüberblick

Die Chancenkarte nach § 20a AufenthG kann über eine anerkannte Qualifikation oder über das Punktesystem erreicht werden. In beiden Wegen muss der Lebensunterhalt gesichert sein; die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag.

Art der verwendeten Quellen

Grundlage sind ausschließlich die unten genannten amtlichen Quellen; sie wurden am 19.08.2026 geprüft.

Zwei Zugangswege

Die amtliche Chancenkarte-Seite unterscheidet zwischen Personen mit in Deutschland anerkannter Berufs- oder Hochschulqualifikation und Personen, die die Voraussetzungen des Punktesystems erfüllen. Diese Website prüft weder Anerkennung noch Punkte.

Finanzierung und Krankenversicherung

Im Visumverfahren muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Die amtlichen Hinweise nennen hierfür unter anderem Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung. Eine aktuelle Checkliste des Auswärtigen Amts nennt für die Chancenkarte als Krankenversicherungsnachweis entweder eine private deutsche Krankenversicherung mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, mindestens 30.000 Euro Deckung und Gültigkeit für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte oder eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, nachgewiesen durch ein Schreiben der Krankenkasse, zusammen mit einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen. Der Nachweis ist spätestens bei Abholung des Visums vorzulegen. Die konkrete Checkliste der zuständigen Auslandsvertretung bleibt maßgeblich.

Fragen zu dieser Seite

Ist die Chancenkarte automatisch ein Arbeitsvisum für jede Stelle?
Nein. Sie dient der Jobsuche und enthält nur die gesetzlich vorgesehenen Beschäftigungsmöglichkeiten. Für eine dauerhafte Beschäftigung kann ein anderer Aufenthaltstitel erforderlich sein.
Reicht ein beliebiger Versicherungsnachweis?
Das entscheidet die zuständige Auslandsvertretung bzw. Behörde. Diese Website bestätigt keine Dokumente.

Wo Sie das verbindlich prüfen können

Prüfen Sie den konkreten Fall immer bei der zuständigen Auslandsvertretung, Behörde oder Institution anhand der verlinkten amtlichen Quelle.

Quellen

  • Chancenkarte zur Jobsuche
    Herausgeber:
    Bundesregierung – Make it in Germany
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtliche Voraussetzungen, Finanzierung und zulässige Tätigkeiten
    Geprüft am:
  • Chancenkarte: Krankenversicherung
    Herausgeber:
    Auswärtiges Amt – Deutsche Botschaft Dhaka
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtliche Anforderungen zu Schengen-Geltung, Mindestdeckung, Gültigkeitsdauer und Nachweiszeitpunkt
    Geprüft am:
  • Visum beantragen
    Herausgeber:
    Bundesregierung – Make it in Germany
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtlicher Überblick zum Antragsweg und zu den beteiligten Stellen
    Geprüft am:

Hinweis

Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechts-, Visa- oder Versicherungsberatung und keine Einzelfallprüfung.

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