Arbeitsbeginn in Deutschland
Kurzüberblick
Für Fachkräfte aus Drittstaaten muss das Einreisevisum grundsätzlich zum beabsichtigten Aufenthaltszweck passen. Ein touristisches Schengen-Visum berechtigt grundsätzlich nicht zur Arbeitsaufnahme.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind ausschließlich die unten genannten amtlichen Quellen; sie wurden am 19.08.2026 geprüft.
Vor der Einreise
Für viele Drittstaatsangehörige ist vor der Einreise ein Visum zur Arbeitsaufnahme bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erforderlich. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot beziehungsweise ein Arbeitsvertrag gehört je nach Visumtyp zu den zentralen Nachweisen.
Der richtige Aufenthaltszweck
Das Einreisevisum ist zweckgebunden. Die amtliche Quelle weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einreise mit einem touristischen Kurzzeit- beziehungsweise Schengen-Visum grundsätzlich nicht zur Beschäftigungsaufnahme berechtigt.
Nach der Einreise
Nach der Einreise muss der erforderliche Aufenthaltstitel rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Fragen zu Krankenversicherung und Beschäftigungsbeginn sind anhand des konkreten Titels und der zuständigen Stellen zu klären.
Fragen zu dieser Seite
- Kann ich mit einem Touristenvisum eine Stelle anfangen?
- Grundsätzlich nein; für die Arbeitsaufnahme muss der passende Aufenthaltszweck vorliegen.
- Wer entscheidet, ob ich arbeiten darf?
- Maßgeblich sind der erteilte Aufenthaltstitel und die zuständigen Behörden.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Prüfen Sie den konkreten Fall immer bei der zuständigen Auslandsvertretung, Behörde oder Institution anhand der verlinkten amtlichen Quelle.
Quellen
- Visum für die Arbeitsaufnahme
- Herausgeber:
- Bundesregierung – Make it in Germany
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtlicher Überblick zu Einreise, Aufenthaltszweck und Arbeitsbeginn
- Geprüft am:
- Visum beantragen
- Herausgeber:
- Bundesregierung – Make it in Germany
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtlicher Überblick zum Antragsweg und zu den beteiligten Stellen
- Geprüft am:
Hinweis
Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechts-, Visa- oder Versicherungsberatung und keine Einzelfallprüfung.