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Arbeitsbeginn in Deutschland

Kurzüberblick

Für Fachkräfte aus Drittstaaten muss das Einreisevisum grundsätzlich zum beabsichtigten Aufenthaltszweck passen. Ein touristisches Schengen-Visum berechtigt grundsätzlich nicht zur Arbeitsaufnahme.

Art der verwendeten Quellen

Grundlage sind ausschließlich die unten genannten amtlichen Quellen; sie wurden am 19.08.2026 geprüft.

Vor der Einreise

Für viele Drittstaatsangehörige ist vor der Einreise ein Visum zur Arbeitsaufnahme bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erforderlich. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot beziehungsweise ein Arbeitsvertrag gehört je nach Visumtyp zu den zentralen Nachweisen.

Der richtige Aufenthaltszweck

Das Einreisevisum ist zweckgebunden. Die amtliche Quelle weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einreise mit einem touristischen Kurzzeit- beziehungsweise Schengen-Visum grundsätzlich nicht zur Beschäftigungsaufnahme berechtigt.

Nach der Einreise

Nach der Einreise muss der erforderliche Aufenthaltstitel rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Fragen zu Krankenversicherung und Beschäftigungsbeginn sind anhand des konkreten Titels und der zuständigen Stellen zu klären.

Fragen zu dieser Seite

Kann ich mit einem Touristenvisum eine Stelle anfangen?
Grundsätzlich nein; für die Arbeitsaufnahme muss der passende Aufenthaltszweck vorliegen.
Wer entscheidet, ob ich arbeiten darf?
Maßgeblich sind der erteilte Aufenthaltstitel und die zuständigen Behörden.

Wo Sie das verbindlich prüfen können

Prüfen Sie den konkreten Fall immer bei der zuständigen Auslandsvertretung, Behörde oder Institution anhand der verlinkten amtlichen Quelle.

Quellen

  • Visum für die Arbeitsaufnahme
    Herausgeber:
    Bundesregierung – Make it in Germany
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtlicher Überblick zu Einreise, Aufenthaltszweck und Arbeitsbeginn
    Geprüft am:
  • Visum beantragen
    Herausgeber:
    Bundesregierung – Make it in Germany
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtlicher Überblick zum Antragsweg und zu den beteiligten Stellen
    Geprüft am:

Hinweis

Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechts-, Visa- oder Versicherungsberatung und keine Einzelfallprüfung.

Weitere Informationen