Praktikum, Au-pair und Freiwilligendienst
Kurzüberblick
Praktikum, Au-pair und Freiwilligendienst sind unterschiedliche Aufenthalts- und Beschäftigungszwecke. Deshalb dürfen ihre Voraussetzungen nicht miteinander vermischt werden.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind ausschließlich die unten genannten amtlichen Quellen; sie wurden am 19.08.2026 geprüft.
Drei unterschiedliche Aufenthaltszwecke
Für ein studienbezogenes Praktikum EU besteht mit § 16e AufenthG eine eigene Regelung; sie setzt unter anderem eine Praktikumsvereinbarung und einen fachlichen Bezug zum Studium voraus. Au-pair-Aufenthalte und Bundesfreiwilligendienst folgen eigenen Voraussetzungen und Zuständigkeiten. Ein Nachweis für einen Zweck belegt nicht automatisch einen anderen.
Versicherung und weitere Nachweise
Je nach Aufenthaltszweck können Krankenversicherung, Vertrag oder Vereinbarung, Finanzierung und weitere Nachweise verlangt werden. Die konkrete Liste ergibt sich aus dem jeweiligen amtlichen Verfahren und der zuständigen Auslandsvertretung.
Wer entscheidet
Die Auslandsvertretung beziehungsweise Ausländerbehörde entscheidet über Visa und Aufenthalt. Praktikumsstelle, Gastfamilie oder Freiwilligendienst-Träger entscheiden über ihre jeweiligen Vereinbarungen. Diese Website ordnet keinen Einzelfall zu.
Fragen zu dieser Seite
- Sind Praktikum und Au-pair derselbe Visumtyp?
- Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Aufenthaltszwecke mit eigenen Voraussetzungen.
- Gilt beim Freiwilligendienst automatisch dieselbe Versicherung wie im Studium?
- Nein. Der erforderliche Schutz ist für den konkreten Aufenthaltszweck mit der zuständigen Stelle zu klären.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Prüfen Sie den konkreten Fall immer bei der zuständigen Auslandsvertretung, Behörde oder Institution anhand der verlinkten amtlichen Quelle.
Quellen
- Visum für ein studienbezogenes Praktikum EU
- Herausgeber:
- Bundesregierung – Make it in Germany
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Informationen zum studienbezogenen Praktikum
- Geprüft am:
- Au-pair in Deutschland
- Herausgeber:
- Auswärtiges Amt
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Verweise und Hinweise zum Au-pair-Visumverfahren
- Geprüft am:
- Bundesfreiwilligendienst
- Herausgeber:
- Auswärtiges Amt
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Hinweise für ausländische Teilnehmende und Aufenthaltstitel
- Geprüft am:
- Visum beantragen
- Herausgeber:
- Bundesregierung – Make it in Germany
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtlicher Überblick zum Antragsweg und zu den beteiligten Stellen
- Geprüft am:
Hinweis
Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechts-, Visa- oder Versicherungsberatung und keine Einzelfallprüfung.