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Dokumente für die Chancenkarte

Kurzüberblick

Die amtlichen Informationen zur Chancenkarte nennen mehrere Dokumentkategorien. Welche Nachweise im konkreten Antrag verlangt werden, entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung und gegebenenfalls das Auslandsportal.

Art der verwendeten Quellen

Grundlage sind ausschließlich die unten genannten amtlichen Quellen; sie wurden am 19.08.2026 geprüft.

Qualifikation und Anerkennung

Benötigt werden Nachweise der akademischen oder beruflichen Qualifikation und – abhängig vom Zugangsweg – Nachweise zur Anerkennung in Deutschland oder zur staatlichen Anerkennung im Ausbildungsstaat.

Sprache und Finanzierung

Beim Punktesystem können Sprachnachweise relevant sein. In beiden Zugangswegen muss der Lebensunterhalt gesichert sein; die amtliche Seite nennt beispielsweise Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung.

Krankenversicherung und Antrag

Eine aktuelle Checkliste des Auswärtigen Amts nennt für die Chancenkarte als Krankenversicherungsnachweis entweder eine private deutsche Krankenversicherung, die im gesamten Schengen-Raum gilt, mindestens 30.000 Euro deckt und für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte gültig ist, oder eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, nachgewiesen durch ein Schreiben der Krankenkasse, zusammen mit einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen. Der Nachweis ist spätestens bei Abholung des Visums vorzulegen. Die konkrete Checkliste der zuständigen Auslandsvertretung bleibt maßgeblich.

Weitere Unterlagen möglich

Die zuständige Botschaft kann zusätzliche Dokumente verlangen. Diese Seite ist deshalb keine abschließende Dokumentenliste.

Fragen zu dieser Seite

Ist diese Checkliste garantiert vollständig?
Nein. Die zuständige Auslandsvertretung kann weitere Unterlagen verlangen.
Muss ich bei der Chancenkarte immer Punkte sammeln?
Nein. Die amtliche Regelung kennt auch einen Zugang für Personen mit in Deutschland anerkannter Qualifikation.

Wo Sie das verbindlich prüfen können

Prüfen Sie den konkreten Fall immer bei der zuständigen Auslandsvertretung, Behörde oder Institution anhand der verlinkten amtlichen Quelle.

Quellen

  • Chancenkarte zur Jobsuche
    Herausgeber:
    Bundesregierung – Make it in Germany
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtliche Voraussetzungen, Finanzierung und zulässige Tätigkeiten
    Geprüft am:
  • Chancenkarte: Krankenversicherung
    Herausgeber:
    Auswärtiges Amt – Deutsche Botschaft Dhaka
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtliche Anforderungen zu Schengen-Geltung, Mindestdeckung, Gültigkeitsdauer und Nachweiszeitpunkt
    Geprüft am:
  • Visum beantragen
    Herausgeber:
    Bundesregierung – Make it in Germany
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtlicher Überblick zum Antragsweg und zu den beteiligten Stellen
    Geprüft am:
  • Sperrkonto
    Herausgeber:
    Auswärtiges Amt
    Einordnung:
    Amtliche Quelle
    Umfang:
    Amtliche Informationen zum Finanzierungsnachweis im Visumverfahren
    Geprüft am:

Hinweis

Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechts-, Visa- oder Versicherungsberatung und keine Einzelfallprüfung.

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