Dokumente für die Chancenkarte
Kurzüberblick
Die amtlichen Informationen zur Chancenkarte nennen mehrere Dokumentkategorien. Welche Nachweise im konkreten Antrag verlangt werden, entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung und gegebenenfalls das Auslandsportal.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind ausschließlich die unten genannten amtlichen Quellen; sie wurden am 19.08.2026 geprüft.
Qualifikation und Anerkennung
Benötigt werden Nachweise der akademischen oder beruflichen Qualifikation und – abhängig vom Zugangsweg – Nachweise zur Anerkennung in Deutschland oder zur staatlichen Anerkennung im Ausbildungsstaat.
Sprache und Finanzierung
Beim Punktesystem können Sprachnachweise relevant sein. In beiden Zugangswegen muss der Lebensunterhalt gesichert sein; die amtliche Seite nennt beispielsweise Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung.
Krankenversicherung und Antrag
Eine aktuelle Checkliste des Auswärtigen Amts nennt für die Chancenkarte als Krankenversicherungsnachweis entweder eine private deutsche Krankenversicherung, die im gesamten Schengen-Raum gilt, mindestens 30.000 Euro deckt und für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte gültig ist, oder eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, nachgewiesen durch ein Schreiben der Krankenkasse, zusammen mit einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen. Der Nachweis ist spätestens bei Abholung des Visums vorzulegen. Die konkrete Checkliste der zuständigen Auslandsvertretung bleibt maßgeblich.
Weitere Unterlagen möglich
Die zuständige Botschaft kann zusätzliche Dokumente verlangen. Diese Seite ist deshalb keine abschließende Dokumentenliste.
Fragen zu dieser Seite
- Ist diese Checkliste garantiert vollständig?
- Nein. Die zuständige Auslandsvertretung kann weitere Unterlagen verlangen.
- Muss ich bei der Chancenkarte immer Punkte sammeln?
- Nein. Die amtliche Regelung kennt auch einen Zugang für Personen mit in Deutschland anerkannter Qualifikation.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Prüfen Sie den konkreten Fall immer bei der zuständigen Auslandsvertretung, Behörde oder Institution anhand der verlinkten amtlichen Quelle.
Quellen
- Chancenkarte zur Jobsuche
- Herausgeber:
- Bundesregierung – Make it in Germany
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Voraussetzungen, Finanzierung und zulässige Tätigkeiten
- Geprüft am:
- Chancenkarte: Krankenversicherung
- Herausgeber:
- Auswärtiges Amt – Deutsche Botschaft Dhaka
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Anforderungen zu Schengen-Geltung, Mindestdeckung, Gültigkeitsdauer und Nachweiszeitpunkt
- Geprüft am:
- Visum beantragen
- Herausgeber:
- Bundesregierung – Make it in Germany
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtlicher Überblick zum Antragsweg und zu den beteiligten Stellen
- Geprüft am:
- Sperrkonto
- Herausgeber:
- Auswärtiges Amt
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Informationen zum Finanzierungsnachweis im Visumverfahren
- Geprüft am:
Hinweis
Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechts-, Visa- oder Versicherungsberatung und keine Einzelfallprüfung.