Glossarzentrum
Kurzüberblick
Das Glossar erklärt zentrale Begriffe aus Visum, Krankenversicherung, Studium, Arbeit und Finanzierung. Die Definitionen sind bewusst knapp und quellenorientiert; Vertragsbegriffe bleiben durch die jeweiligen Bedingungen bestimmt.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind ausschließlich die unten genannten amtlichen Quellen; sie wurden am 19.08.2026 geprüft.
Krankenversicherung
Reisekrankenversicherung: zeitlich und räumlich definierter Versicherungsschutz für Reisen. Versicherungssumme: vertraglich definierter Höchstbetrag. Selbstbeteiligung: Kostenanteil, den die versicherte Person nach Vertragsregel selbst trägt. Versicherungsbedingungen (AVB): maßgebliche Vertragsbedingungen des Versicherers.
Studium
M10: elektronische Meldung des Krankenversicherungsstatus von der zuständigen Krankenkasse an die Hochschule. Studienkolleg: studienvorbereitende Einrichtung. Einschreibung/Immatrikulation: formale Aufnahme als Studierende oder Studierender an einer Hochschule.
Arbeit und Jobsuche
Chancenkarte: Aufenthaltstitel zur Jobsuche nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Qualifizierte Beschäftigung: Beschäftigung, für deren Ausübung in der Regel qualifizierte Berufsausbildung oder Hochschulabschluss erforderlich ist. Probebeschäftigung: zeitlich begrenzte Tätigkeit im gesetzlich erlaubten Rahmen eines Aufenthaltstitels.
Finanzierung
Sperrkonto: Konto mit begrenzter monatlicher Verfügung, das in bestimmten Visumverfahren als Finanzierungsnachweis genutzt werden kann. Verpflichtungserklärung: behördlich geregelte Erklärung einer anderen Person zur Kostenübernahme, soweit sie im jeweiligen Verfahren zugelassen ist.
Fragen zu dieser Seite
- Ersetzt das Glossar eine Rechtsdefinition?
- Nein. Bei rechtlichen oder vertraglichen Begriffen sind Rechtstext, Behörde und Versicherungsbedingungen maßgeblich.
- Warum sind manche Begriffe bewusst allgemein?
- Damit keine Einzelfallentscheidung oder Vertragsauslegung vorgetäuscht wird.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Prüfen Sie den konkreten Fall immer bei der zuständigen Auslandsvertretung, Behörde oder Institution anhand der verlinkten amtlichen Quelle.
Quellen
- Visakodex (VO (EG) Nr. 810/2009), konsolidierte Fassung, Artikel 15
- Herausgeber:
- Europäische Union (EUR-Lex)
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Rechtstext zur Reisekrankenversicherung im Visumverfahren
- Geprüft am:
- Ein Schengen-Visum beantragen
- Herausgeber:
- Europäische Kommission
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Verfahren, Unterlagen und Zuständigkeiten
- Geprüft am:
- Studium in Deutschland: Visum und Aufenthalt
- Herausgeber:
- Bundesregierung – Make it in Germany
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Übersicht zu Voraussetzungen und Nachweisen beim Studienaufenthalt
- Geprüft am:
- Chancenkarte zur Jobsuche
- Herausgeber:
- Bundesregierung – Make it in Germany
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Voraussetzungen, Finanzierung und zulässige Tätigkeiten
- Geprüft am:
- Sperrkonto
- Herausgeber:
- Auswärtiges Amt
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Amtliche Informationen zum Finanzierungsnachweis im Visumverfahren
- Geprüft am:
Hinweis
Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechts-, Visa- oder Versicherungsberatung und keine Einzelfallprüfung.