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90/180-Tage-Regel und offizieller Schengen-Rechner

Kurzüberblick

Diese Seite erklärt die allgemeine 90/180-Tage-Regel für Kurzaufenthalte. Sie berechnet keine persönlichen Aufenthaltstage. Für eine Berechnung wird auf den offiziellen Aufenthaltsrechner der Europäischen Kommission verwiesen.

Art der verwendeten Quellen

Grundlage sind ausschließlich amtliche Informationen der Europäischen Kommission und des Auswärtigen Amts, geprüft am 19.08.2026.

Die 90/180-Tage-Regel

Für Kurzaufenthalte wird grundsätzlich rückblickend geprüft, ob innerhalb des jeweils betrachteten Zeitraums von 180 Tagen höchstens 90 Aufenthaltstage liegen. Einreise- und Ausreisetag zählen dabei als Aufenthaltstage. Sonderkonstellationen können anders behandelt werden.

Offiziellen Aufenthaltsrechner verwenden

Diese Website führt bewusst keine individuelle Berechnung anhand persönlicher Reisedaten durch. Für die rechnerische Prüfung steht der offizielle Kurzaufenthaltsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung. Das Auswärtige Amt verweist ebenfalls auf diesen Rechner.

Grenzen der allgemeinen Regel

Nationale Visa, Aufenthaltstitel, besondere bilaterale Regelungen und andere Sonderfälle können außerhalb der einfachen Kurzaufenthaltsregel liegen. Wenn auf Ihrem Kurzaufenthaltsvisum eine zulässige Aufenthaltsdauer von weniger als 90 Tagen eingetragen ist, verwenden Sie den EU-Rechner dafür nicht und beachten Sie die auf dem Visumetikett angegebene Dauer. Diese Seite nimmt keine Einzelfallprüfung vor; für verbindliche Auskünfte sind die zuständigen Behörden maßgeblich.

Fragen zu dieser Seite

Berechnet diese Website meine verbleibenden Aufenthaltstage?
Nein. Sie erklärt nur die allgemeine Regel und verlinkt für die Berechnung den offiziellen Rechner der Europäischen Kommission.
Ist ein Rechnerergebnis rechtlich verbindlich?
Nein. Auch der offizielle Rechner ist eine Rechenhilfe. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Behörden.

Wo Sie das verbindlich prüfen können

Nutzen Sie für die Berechnung den offiziellen Kurzaufenthaltsrechner der Europäischen Kommission und prüfen Sie Sonderfälle anhand der amtlichen Hinweise beziehungsweise bei der zuständigen Behörde.

Quellen

Hinweis

Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechts- oder Visaberatung und keine individuelle Aufenthaltsberechnung.

Weitere Informationen