90/180-Tage-Regel und offizieller Schengen-Rechner
Kurzüberblick
Diese Seite erklärt die allgemeine 90/180-Tage-Regel für Kurzaufenthalte. Sie berechnet keine persönlichen Aufenthaltstage. Für eine Berechnung wird auf den offiziellen Aufenthaltsrechner der Europäischen Kommission verwiesen.
Art der verwendeten Quellen
Grundlage sind ausschließlich amtliche Informationen der Europäischen Kommission und des Auswärtigen Amts, geprüft am 19.08.2026.
Die 90/180-Tage-Regel
Für Kurzaufenthalte wird grundsätzlich rückblickend geprüft, ob innerhalb des jeweils betrachteten Zeitraums von 180 Tagen höchstens 90 Aufenthaltstage liegen. Einreise- und Ausreisetag zählen dabei als Aufenthaltstage. Sonderkonstellationen können anders behandelt werden.
Offiziellen Aufenthaltsrechner verwenden
Diese Website führt bewusst keine individuelle Berechnung anhand persönlicher Reisedaten durch. Für die rechnerische Prüfung steht der offizielle Kurzaufenthaltsrechner der Europäischen Kommission zur Verfügung. Das Auswärtige Amt verweist ebenfalls auf diesen Rechner.
Grenzen der allgemeinen Regel
Nationale Visa, Aufenthaltstitel, besondere bilaterale Regelungen und andere Sonderfälle können außerhalb der einfachen Kurzaufenthaltsregel liegen. Wenn auf Ihrem Kurzaufenthaltsvisum eine zulässige Aufenthaltsdauer von weniger als 90 Tagen eingetragen ist, verwenden Sie den EU-Rechner dafür nicht und beachten Sie die auf dem Visumetikett angegebene Dauer. Diese Seite nimmt keine Einzelfallprüfung vor; für verbindliche Auskünfte sind die zuständigen Behörden maßgeblich.
Fragen zu dieser Seite
- Berechnet diese Website meine verbleibenden Aufenthaltstage?
- Nein. Sie erklärt nur die allgemeine Regel und verlinkt für die Berechnung den offiziellen Rechner der Europäischen Kommission.
- Ist ein Rechnerergebnis rechtlich verbindlich?
- Nein. Auch der offizielle Rechner ist eine Rechenhilfe. Verbindliche Entscheidungen treffen die zuständigen Behörden.
Wo Sie das verbindlich prüfen können
Nutzen Sie für die Berechnung den offiziellen Kurzaufenthaltsrechner der Europäischen Kommission und prüfen Sie Sonderfälle anhand der amtlichen Hinweise beziehungsweise bei der zuständigen Behörde.
Quellen
- Kurzaufenthaltsrechner (90/180-Regel)
- Herausgeber:
- Europäische Kommission
- Einordnung:
- Amtliche Quelle
- Umfang:
- Berechnung erlaubter Aufenthaltstage
- Geprüft am:
Hinweis
Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechts- oder Visaberatung und keine individuelle Aufenthaltsberechnung.